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Rechtliches · Bestandsfassung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Right Search für die Vermittlung von Personal

I. Geltungsbereich

Soweit nicht im Einzelfall eine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten diese Bedingungen für Verträge zur Personalvermittlung und zu sonstigen Personaldienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Right Search ihnen in Textform zustimmt.

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen sind in Textform festzuhalten.

II. Leistungen

  1. Right Search erbringt Beratungs-, Such- und Vermittlungsleistungen hinsichtlich Bewerbern und Kandidaten.
  2. Dazu können Stellenaufnahme, Direktansprache, Active Sourcing, Datenbankrecherche, Vorauswahl, Präsentation, Terminvereinbarung, Prozesskoordination und Unterstützung bei Verhandlungen gehören.
  3. Weitere Leistungen werden vorab abgestimmt und in Textform festgehalten.

III. Honorare und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht abweichend vereinbart, entsteht der Honoraranspruch mit Unterzeichnung eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrags mit einem von Right Search vorgestellten Kandidaten. Das Honorar beträgt 30 Prozent des Bruttojahreszielgehalts einschließlich variabler Anteile und Sonderzahlungen. Ein Firmenwagen wird bei der Berechnung mit 7.500 Euro brutto pro Jahr berücksichtigt.
  2. Der Auftraggeber informiert Right Search innerhalb von drei Tagen in Textform über den Vertragsabschluss.
  3. Honorare sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  4. Das vereinbarte Honorar bleibt insbesondere zahlbar, wenn der Vertrag ohne triftigen Grund vor Arbeitsantritt beendet wird, der Kandidat zu anderen Bedingungen oder für eine andere Position eingestellt wird oder der Auftraggeber beziehungsweise ein verbundenes Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten nach Präsentation einen Vertrag mit dem Kandidaten schließt.
  5. War ein vorgestellter Kandidat bereits bekannt oder hatte er sich parallel beworben, informiert der Auftraggeber Right Search innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Profils. Wird Right Search mit der weiteren Bearbeitung beauftragt und kommt ein Vertrag zustande, bleibt das vereinbarte Honorar fällig.

IV. Vertraulichkeit und Bewerberinformationen

  1. Angaben zu Kandidaten beruhen auf deren Informationen, Unterlagen und gegebenenfalls Referenzen. Der Auftraggeber prüft die Eignung eigenverantwortlich.
  2. Übermittelte Kandidateninformationen sind vertraulich und dürfen ohne Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden.

V. Haftung

  1. Right Search übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr für bestimmte Arbeitsergebnisse eines vermittelten Kandidaten.
  2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet Right Search bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und nicht, soweit eine Beschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.

VI. Allgemeine Bestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen werden in Textform festgehalten.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
  3. Es gilt deutsches Recht. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand München.
Rechtliche Prüfung empfohlen

Diese Seite überträgt die bestehende AGB-Fassung in lesbare Struktur und korrigiert offensichtliche Schreibfehler. Honorarregel, Firmenwagenpauschale, Zwölfmonatsklausel, Haftungsbegrenzung, Textform und Gerichtsstand sollten vor Veröffentlichung durch einen im Vertragsrecht tätigen Anwalt geprüft werden. Für RaaS, HR-Tools und HR-Beratung werden gegebenenfalls eigene Vertragsbedingungen benötigt.

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