← Alle Beiträge

Klartext von Sandra Ramsauer

Probearbeit im Recruiting: ehrliche Probe oder unbezahlte Arbeit?

Fotorealistisches Bild: Kandidat probeweise bei der Arbeit, Werkstatt-Szene

Probearbeit ist die verführerischste Idee im gesamten Recruiting. Sie klingt nach Vernunft statt Bauchgefühl, nach Kennenlernen statt Risiko, nach einer Entscheidung auf Basis echter Arbeit statt eines kurzen Gesprächs. Genau deshalb verbreitet sie sich so schnell in deutschen Unternehmen. Und genau deshalb lohnt sich der genaue Blick, denn zwischen der Idee und ihrer Umsetzung liegt oft der Unterschied zwischen einer ehrlichen Probe und unbezahlter Arbeit.

Wie das in der Praxis aussieht, sehen wir regelmäßig: Ein Mittelständler hat drei Finalisten für eine offene Stelle. Alle drei überzeugen im Gespräch, alle drei hätten die fachlichen Voraussetzungen. Statt zu entscheiden, lädt das Unternehmen alle drei zu einem Probetag ein. Acht Stunden. Kundenmails werden beantwortet, Angebote vorbereitet, Listen gepflegt, ein Kollege wird bei der Arbeit über die Schulter geschaut. Am Ende wird einer eingestellt. Zwei gehen nach Hause und hören nie wieder etwas. Keiner der drei hat auch nur einen Euro gesehen.

Der Impuls dahinter ist selten böser Wille. Er ist Unsicherheit. Ein Vorstellungsgespräch fühlt sich an wie Raten, ein Probetag fühlt sich an wie Wissen. Die Vorstellung ist verständlich, die Umsetzung ist es oft nicht. Denn ein Tag echter Arbeit im Betrieb ist rechtlich etwas völlig anderes als ein verlängertes Kennenlernen, und genau diese Unterscheidung ignorieren viele Unternehmen.

Ist unbezahlte Probearbeit in Deutschland legal?

Unbezahlte Probearbeit ist fast nie legal. Sobald ein Kandidat nach Weisung des Arbeitgebers echte betriebliche Aufgaben erledigt, steht er in einem Arbeitsverhältnis, und ein Arbeitsverhältnis muss bezahlt werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Tag Probearbeit, Kennenlerntag oder Schnuppertag heißt. Nicht die Bezeichnung zählt, sondern die Frage: Arbeitet die Person weisungsabhängig im Betrieb oder schaut sie nur zu?

Arbeitsverhältnisse entstehen formfrei. Sie können mündlich geschlossen werden und sogar durch schlüssiges Verhalten, wenn der Kandidat sich in den Betriebsablauf eingliedert, Zeiten vorgegeben bekommt und Aufgaben nach Anweisung erledigt. Ein fehlender Vertrag schützt den Arbeitgeber also nicht, sondern gefährdet ihn. Mit dem Arbeitsverhältnis entsteht der Anspruch auf Vergütung, mindestens auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das Bundessozialgericht hat 2019 zusätzlich klargestellt (Az. B 2 U 1/18 R), dass Probearbeitende gesetzlich unfallversichert sind. Wer Menschen unbezahlt arbeiten lässt, riskiert also nicht nur Nachforderungen, sondern bewegt sich in einem Konstrukt, das rechtlich längst geregelt ist.

Für Bewerber heißt das im Klartext: Auch wenn du dich auf einen unbezahlten Probetag einlässt, steht dir für echte Arbeit ein Vergütungsanspruch zu. Du kannst ihn nachträglich geltend machen. Für Unternehmen heißt es: Das Argument „das war nur ein Probetag" zieht vor Gericht nicht, wenn die geleistete Arbeit der regulär Beschäftigter gleicht.

Wo endet Probearbeit und wo beginnt der Schnuppertag?

Die Grenze verläuft zwischen Mitwirkung und Arbeitsleistung. Zusehen, Fragen stellen, mit dem Team sprechen, den Betrieb besichtigen, bei einem Gespräch dabei sein: Das alles ist erlaubt und muss nicht bezahlt werden. Sobald der Kandidat aber selbst Aufträge abarbeitet, Kundenanfragen beantwortet, Maschinen bedient oder Aufträge fertigstellt, arbeitet er, und dann gilt, was für Arbeitnehmer gilt.

Rechtlich spricht man hier von der Abgrenzung zwischen einem Einfühlungsverhältnis und einem Arbeitsverhältnis. Ein Einfühlungsverhältnis dient dazu, dass der Kandidat die Umgebung, die Menschen und die Aufgaben kennenlernt, ohne selbst in den Betriebsablauf eingegliedert zu sein. Es ist kurz, die Person bleibt Beobachterin, die Hände bleiben in der Tasche. Ein Probearbeitsverhältnis ist das Gegenteil: Der Kandidat ist den regulären Mitarbeitern gleichgestellt, folgt dem Dienstplan und erledigt dieselben Aufgaben.

Ein praktischer Test hilft bei der Einordnung: Wenn am Ende des Tages ein Ergebnis vorliegt, das sonst ein Mitarbeiter erbracht hätte, wurde gearbeitet. Wenn am Ende des Tages nur Eindrücke vorliegen, wurde geschnuppert. Der Unterschied klingt spitzfindig, entscheidet aber über Lohnansprüche, Versicherungsschutz und das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses.

Was sagt ein Probetag aus, den kein Gespräch leisten kann?

Ein gut konstruierter Probetag sagt etwas, das kein Interview sagen kann: wie jemand arbeitet, nicht nur wie jemand über Arbeit redet. Gesprächsfähigkeit ist eine eigene Kompetenz, und sie korreliert erstaunlich schwach mit der Fähigkeit, die anschließende Stelle gut auszufüllen. Wer Menschen nur im Gespräch erlebt, trifft Entscheidungen über diejenigen, die gut reden. Wer sie bei der Arbeit erlebt, sieht Tempo, Sorgfalt, Nachfragen, Umgang mit Unterbrechungen und wie jemand mit Fremden im Team umgeht.

Auch für Kandidaten ist der Wert real. Sie erleben die Führungskraft in Aktion statt im Anzug, sie sehen die echte Stimmung im Team statt der Stimmung in der Kantine, sie merken, ob der Job der Beschreibung entspricht. Das reduziert Fehlentscheidungen auf beiden Seiten, und Fehlentscheidungen sind die teuerste Position im Recruiting. Wie teuer die ersten Wochen nach der Zusage werden, wenn dort die Erwartungen auseinanderlaufen, habe ich im Artikel über die ersten 90 Tage beschrieben. Ein Probetag ist ein Werkzeug, genau diese Fehlentscheidungen vorab zu vermeiden.

Es gibt aber eine Grenze, die ehrlich benannt werden muss. „Team-Fit" wird gern als Kriterium für einen Probetag verkauft und ist dann oft nur ein Bauchgefühl in neuem Gewand. Wenn am Ende nicht zählt, wie jemand gearbeitet hat, sondern wie angenehm der Tag war, passiert genau das, was ich im Artikel über den Affinity Bias beschrieben habe: Sympathie wird als Kompetenz verkauft, nur eben einen Schritt später im Prozess. Ein Probetag ohne vorher festgelegte Kriterien ist kein Instrument, sondern ein Theater mit Publikumsentscheid.

Wie gestaltest du eine Probe, die fair bleibt?

Faire Probearbeit folgt ein paar handwerklichen Regeln, die sich in fünf Punkten zusammenfassen lassen:

  • Schriftlich befristen, bevor jemand anfängt. Ein Probearbeitsverhältnis ist ein befristeter Arbeitsvertrag, und die Befristung muss nach § 14 Abs. 4 TzBfG schriftlich erfolgen. Fehlt die Schriftform, gilt das Arbeitsverhältnis nach § 16 TzBfG als unbefristet geschlossen. Aus dem Probetag wird dann unerwartet ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Kündigungsschutz.
  • Bezahlen, mindestens zum Mindestlohn, besser zur späteren Stellenrate. Vergütung ist der klarste Beweis, dass es um eine ehrliche Probe geht und nicht um kostenlose Arbeitskraft. Ein Tag bezahlter Probe kostet weniger als eine Abmahnung, eine Nachzahlung oder ein schlechter Ruf als Arbeitgeber.
  • Den Zeitrahmen klein halten. Ein bis drei Tage reichen fast immer, um die Arbeitsweise einzuschätzen. Alles, was über eine Woche läuft, ist keine Probe mehr, sondern eine befristete Anstellung ohne dessen Vorteile.
  • Kriterien vorher festlegen, in einem Satz notieren. Vor dem Tag schreibst du auf, woran die Entscheidung hängen soll: zwei bis drei beobachtbare Verhaltensweisen, die mit der Stelle zu tun haben. Nach dem Tag bewertest du nur diese Kriterien, nicht das Gesamtklima des Tages.
  • Schnell und klar entscheiden. Innerhalb weniger Tage gibt es eine Rückmeldung, im Negativfall eine echte Absage mit kurzem Grund. Ein Probetag, nach dem Funkstille herrscht, ist die schlechteste Variante aller Möglichkeiten, und warum Funkstille Kandidaten endgültig verliert, steht im Artikel über Ghosting im Recruiting.

Dazu gehört auch, dass die Probe begleitet wird. Ein Ansprechpartner, eine kurze Einführung, ein abschließendes Gespräch. Kandidaten in den Betrieb stellen und zusehen lassen, wie sie klarkommen, ist keine Probe, sondern ein Experiment ohne Auswertung. Strukturierte Notizen zu den vorher festgelegten Kriterien helfen, den Tag nicht hinterher gefühlt zu bewerten, sondern nachvollziehbar. Notizen auswerten kann heute auch ein Werkzeug übernehmen, die Entscheidung bleibt beim Menschen, und genau so gehört es.

Was kostet dich eine schlecht konstruierte Probe?

Die Antwort lautet: mehr als jede bezahlte Probe. Ein Probetag ohne schriftliche Befristung kann zum unbefristeten Arbeitsverhältnis werden. Ein unbezahlter Probetag kann zur Nachzahlungsforderung führen, inklusive Mindestlohn und eventuell Ausgleich für nicht gewährte Urlaubstage. Und der reputative Schaden ist in Zeiten von Bewertungsportalen und Fachkräftenetzwerken dauerhafter als jede Rechnung.

Der eigentliche Verlust ist aber ein anderer. Die Kandidaten, die kostenlos arbeiten, sind oft nicht die Verzweifelten, sondern die Verlässlichen. Wer Wert auf den Job legt, geht das Risiko eher ein. Wer Alternativen und Selbstachtung hat, lehnt ab oder verschwindet aus dem Prozess. Ein Unternehmen sortiert sich also mit einer unfairen Probe genau die Menschen aus, die es eigentlich gewinnen wollte. Der Mechanismus ist derselbe wie bei jedem Shortcut im Prozess: Er wirkt im ersten Moment effizient und verteuert dann die Stelle, die am Ende unbesetzt bleibt.

Probearbeit ist also weder prinzipiell gut noch prinzipiell falsch. Sie ist ein Werkzeug, und wie jedes Werkzeug entscheidet die Benutzung über das Ergebnis. Bezahlte, befristete, begleitete und bewertete Arbeit auf Probe ist eines der ehrlichsten Instrumente im Recruiting, weil beide Seiten prüfen, was wirklich zählt. Unbezahlte Arbeit mit unklaren Kriterien ist keine Probe, sondern ein Test dessen, was ein Kandidat an Unfairness toleriert. Die Antwort darauf geben die besten Kandidaten inzwischen selbst: Sie nehmen den nächsten Termin, bei dem von vornherein Respekt vereinbart ist.